Mit appointmed fit für die Registrierkassenpflicht

Lesedauer: 2:15 Minuten

Die kommende Registrierkassenpflicht für Unternehmer ist derzeit ein großes Thema. Doch was bedeutet das genau? Wer muss sich ein neues Kassensystem anschaffen und gibt es günstige Alternativen? In diesem Beitrag geben wir Antworten auf diese wichtigen Fragen.

Alles wird neu – alles wird kompliziert?

  • Ab 1.1.2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht.
  • Betroffen davon sind Unternehmen mit mehr als 15.000 € Umsatz und davon mehr als 7.500€ Barumsatz (dazu zählen auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte) pro Jahr.
  • Sämtliche Steuerpflichtige, die für steuerliche Zwecke Bücher und Aufzeichnungen führen müssen (also zB Friseursalons, Gastwirtschaften, Einzelhändler, Ärzte und Therapeuten) sind von dieser Regelung betroffen.
  • Betroffene müssen sich – gesetzlich vorgeschrieben – teure Registrierkassen anschaffen.

Achtung: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ab Erreichen der oben genannten Grenzen (zB schon im September 2015), bis spätestens im viertfolgenden Monat (also Jänner 2016) ein geeignetes Kassensystem vorhanden sein muss.

Umsetzung in zwei Etappen

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt hierbei in zwei Etappen.

Ab 1.1.2016…

…müssen betroffene eine Registrierkasse verwenden und für sie gilt die so genannte Belegerteilungsverpflichtung. Dabei muss dem Kunden bei jeder Barzahlung ein entsprechender Beleg ausgehändigt werden. Diese Funktionalität lässt sich noch relativ leicht und verhältnismäßig günstig in bestehende Kassensysteme integrieren.

Zwei wichtige Punkte seien hier noch angemerkt:

  1. Die Belegerteilungsverpflichtung gilt ab 1.1.2016 für jede Unternehmerin und jeden Unternehmer, ab dem ersten Barumsatz. Also auch für jene, die von einer Kassenpflicht befreit sind.
  2. Ausgestellte Belege müssen entweder als Durchschrift oder in elektronischer Form für sieben Jahre aufbewahrt werden.

Ab 1.1.2017…

…müssen Registrierkassen zusätzlich über einen (noch nicht endgültig spezifizierten) Manipulationsschutz nach Anforderungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Kassenrichtlinie E131 verfügen. Kann diese im bestehenden System nicht nachgerüstet werden, schlagen neue Registrierkassen mit zirka 2.000 € zu Buche. Im schlimmsten Fall, wenn das neu im Jahr 2016 erworbene Kassensystem nicht entsprechend erweitert werden kann, muss 2017 wieder eine neue Kasse angeschafft werden. Zwar sind neue Systeme mit bis zu 200 € förderbar und steuerlich absetzbar, trotzdem müssen Betriebe die anfallenden Kosten bis Ende 2016 selbst auslegen.

Machen Sie appointmed zu Ihrer Registrierkasse

Mit der Möglichkeit des Belegdrucks wird appointmed bereits Ende 2015 über die erste gesetzliche Anforderung verfügen. Barzahlungen von Patienten und Kunden können erfasst und mit einem entsprechenden Beleg quittiert werden. Von unterwegs aus – zum Beispiel bei Hausbesuchen – können Belege auch praktisch via Smartphone oder Tablet erfasst und als E-Mail an den Kunden geschickt werden.

Sobald der Gesetzgeber in weiterer Folge den erforderlichen Manipulationsschutz – welcher ab 1.1.2017 gelten wird – spezifiziert, wird appointmed technisch daran anpassen. Das passiert im Hintergrund und ist für Kunden mit keinerlei Einschränkungen oder Mehrkosten verbunden. appointmed Benutzer sind so immer mit einem System ausgestattet, das den gesetzlichen Anforderungen voll entspricht.

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Keine Investition von tausenden Euros in die Aufrüstung oder Anschaffung eines starren Kassensystems.
  • Sämtliche Kosten sind in der monatlichen Paketgebühr enthalten.
  • Mobil bleiben und das perfekte Kassensystem immer mit dabei haben (zB am Smartphone, Tablet oder Laptop).

Alles was Sie tun müssen ist, uns Ihr Vertrauen zu schenken.
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