e-Card Pflicht für Wahlärzte und -ärztinnen ab 2026: Alles Wissenswerte
Am 1. Jänner 2026 kommt die e-Card Pflicht für WahlärztInnen in Österreich. Was das für Deine Praxis bedeutet, welche Schritte zur Anbindung nötig sind und wie Du Dich optimal auf die Umstellung vorbereitest, erfährst Du hier.

© SVC / Wilke
Ab dem 1.1.2026 gilt für alle WahlärztInnen in Österreich die Pflicht zur Anbindung an das e-Card-System. PatientInnen müssen dann auch im Wahlarztbereich ihre e-Card verwenden können. Für viele Praxen bedeutet das organisatorische und technische Umstellungen, aber auch Vorteile in der Patientenverwaltung. Wir fassen zusammen, was sich ändert, welche Schritte für eine erfolgreiche Anbindung an das System notwendig sind und wie Du Dich optimal vorbereitest.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Ab 1.1.2026 wird die Anbindung an das e-Card-System für WahlärztInnen gesetzlich vorgeschrieben.
- Auch die Verwendung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und die Eintragung in den e-Impfpass werden somit verpflichtend.
- Der Anschluss erfolgt über den Netzanbieter und muss nach der Einrichtung der Hardware (Router, Lesegeräte,…) auch von der ÖGK freigeschaltet werden.
- Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 bis 150 € pro Monat – abhängig zB von den Modulen, der Anzahl der Kartenlesegeräte und der benötigten Bandbreite.
- Wähle nur die notwendigen Module für Deine Praxis aus, um Kosten zu sparen.
⚠️ Wichtig: Aufgrund der hohen Anfragen kann es aktuell bis zu 12 Wochen dauern, bis die Einrichtung abgeschlossen ist. Beginne daher rechtzeitig mit der Planung, um keine Fristen zu verpassen!
Die e-Card wird für Wahlärzte und -ärztinnen Pflicht. Warum eigentlich?
Bislang war die Nutzung der e-Card im Wahlarztbereich freiwillig. Mit 2026 soll die e-Card-Pflicht auch auf WahlärztInnen ausgeweitet werden.
Der Hintergrund ist eine einheitliche und transparente Dokumentation der Leistungen im Gesundheitssystem.
Die Einführung der e-Card in Wahlarztpraxen soll mehr Transparenz und eine bessere Integration in das Gesundheitssystem schaffen. Für PatientInnen bedeutet das, dass ihre Daten – etwa Versicherungsstatus und Anspruch auf Leistungen – direkt überprüft werden können. Gleichzeitig soll die Integration von WahlärztInnen in das digitale Gesundheitssystem gestärkt werden, damit PatientInnen ihre Behandlungen besser nachverfolgen können.
Für ÄrztInnen bedeutet das zwar Aufwand, langfristig bringt die e-Card Integration aber auch Vorteile in der Praxisorganisation und Kommunikation mit Krankenkassen. Zudem wird durch die Regelung die Gleichbehandlung zwischen Kassen- und WahlärztInnen gestärkt.
Die Verpflichtung zur e-Card Anbindung betrifft grundsätzlich alle Wahlärzte und -ärztinnen in Österreich. Ausgenommen sind lediglich jene, bei denen der organisatorische oder finanzielle Aufwand als unverhältnismäßig eingestuft wird.
Was muss ich als Wahlarzt bzw. Wahlärztin tun?
Als Wahlarzt oder Wahlärztin solltest Du Dich rechtzeitig um den e-Card-Anschluss kümmern.
Wichtig ist, frühzeitig einen passenden Anbieter für den GIN-Anschluss (Gesundheitsinformationsnetz der Österreichischen Sozialversicherung) auszuwählen. Auch die Anmeldung bei der ÖGK, die Besorgung der e-Card-Lesegeräte, die Inbetriebnahme passender Module sowie die Schulung des Praxisteams gehören dazu.
Stelle die Anfrage an den Netzbetreiber möglichst frühzeitig, um Wartezeiten zu vermeiden und die Einrichtung pünktlich bis zur Frist abzuschließen. So kannst Du PatientInnen ab 2026 ohne Unterbrechung empfangen.

Praxis an das e-Card System anbinden: So geht’s!
Die Einführung der e-Card-Pflicht klingt zunächst nach großem Aufwand, lässt sich aber mit klaren Schritten gut umsetzen. Wir führen Dich durch den Prozess:
1. Vergleiche Anbieter und bestelle die Anbindung
Der GIN-Anschluss wird von verschiedenen Netzbetreibern eingerichtet und bereitgestellt. Der erste Schritt zur e-Card-Anbindung ist daher die Wahl eines passenden Anbieters.
Ein ausführlicher Vergleich lohnt sich, denn die Anbieter unterscheiden sich in Preis, Funktionsumfang, Services, Vertragslaufzeiten, Support und möglichen Zusatzleistungen (zB Anzahl der e-Card-Lesegeräte). Viele Netzbetreiber bieten aktuell attraktive Vergünstigungen, von denen Du profitieren kannst.
Folgende Anbieter ermöglichen einen GIN-Anschluss:
- Hutchison Drei Austria GmbH – Drei E-Card-Anschluss.
- Magenta Telekom – Magenta e-Card Lösungen
- A1 Telekom Austria AG – A1 Healthcare Produkte & Lösungen
- INFOTECH EDV-Systeme GmbH – e-Card Service
- Xenox – e-Card AnbindungAnbindung für Ihre Praxis
Sobald Du Dich entschieden hast, kontaktierst Du den Anbieter direkt und bestellst einen GIN-Anschluss für Deine Praxis. Der Anbieter übernimmt die komplette Einrichtung der Hardware wie Router, Verbindungen und e-Card Lesegeräte.
Der e-Card-Anschluss ist, wie eine normale Internetverbindung, mit laufenden Kosten verbunden. Durchschnittlich belaufen sich diese auf ca. 100 € pro Monat. Je nach Anbieter können zudem Kosten für die Erstinstallation anfallen. Benötigst Du eine höhere Bandbreite oder mehrere e-Card-Lesegeräte, kommen weitere Ausgaben auf Dich zu. Einzelne e-Card Module sind ebenso mit einmaligen und laufenden Kosten verbunden.
2. Prüfe die Kompatibilität mit Deiner Praxis-Software
Bevor die e-Card in Deiner Ordination eingesetzt werden kann, solltest Du prüfen, ob Deine Praxis-Software mit dem e-Card-System kompatibel ist. Diese Information kannst Du am besten direkt beim Softwareanbieter erfragen.
appointmed bleibt kompatibel 👍
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, appointmed rechtzeitig an das e-Card-System anzubinden. Unser Team sorgt dafür, dass alle Anforderungen erfüllt und alle notwendigen Funktionen bereitgestellt sind. So musst Du Dir keine Sorgen um technische Hürden machen und kannst Dich voll auf Deine PatientInnen konzentrieren.Das klingt super, ich möchte appointmed testen!
3. Wähle Module & Funktionen
Bevor Du die e-Card in Deiner Ordination einführst, solltest Du die passenden Module und Funktionen auswählen. Neben der Basisfunktion – dem Einlesen der e-Card – kannst bzw. musst Du zusätzliche Module nutzen. Als WahlärztIn hast Du aktuell (Stand 10/2025) folgende Funktionen zur Auswahl:
- e-Rezept (zwingend erforderlich zum Erhalt einer Rezepturbefugnis der Kassen)
- ELGA (e-Befund, e-Medikation)
- e-Impfpass
- Elektronische VU-Abrechnung
Was Du aktuell als WahlärztIn nicht nutzen kannst, ist zB die eAUM (elektronische Krankmeldung) sowie das eKOS (elektronisches Kommunikationsservice). Diese Funktionen werden aber wahrscheinlich in Zukunft bereitgestellt werden.
Für manche Funktionen des e-Card-Systems benötigst Du die Rezepturbefugnis der Krankenkasse, welche separat für jede Kasse angefordert werden muss. Sollte das für Dich relevant sein, wende Dich zunächst an die Ärztekammer für aktuelle Infos in Deinem Bundesland und anschließend an die einzelnen Krankenkassen.
⚠️ Wichtig: Für jedes Modul fallen Kosten an. Überlege Dir also, welche Module bzw. Funktionen Du wirklich in Deiner Ordination benötigst. Möglicherweise ist zB der e-Impfpass für Deine Arbeit gar nicht notwendig.
4. Lasse den Anschluss von der ÖGK freischalten
Nachdem die technische Ausstattung installiert und eingerichtet ist, folgt die Freischaltung durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Dafür müssen WahlärztInnen einen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Die ÖGK überprüft anschließend die Angaben und gibt den Anschluss für die e-Card offiziell frei. Erst nach dieser Freischaltung kann das System vollständig genutzt werden.
Da es auch hier aufgrund hoher Anfragen zu Wartezeiten kommen kann, raten wir, die Anfrage möglichst frühzeitig einzureichen. Wende Dich hierfür direkt an Herrn Hannes Sallmutter (hannes.sallmutter@oegk.at, +43 50766 123304), den Verantwortlichen bei der ÖGK.
Schule Dein Praxis-Team und informiere PatientInnen
Damit zum Startschuss der e-Card Pflicht für WahlärztInnen in 2026 alles glatt läuft, sollte auch Dein Praxis-Team rechtzeitig in die neue Technik sowie die veränderten Abläufe eingeschult werden. So können Fragen oder Unsicherheiten direkt vermieden werden.
Gleichzeitig sollten auch PatientInnen über die neue Regelung informiert werden – etwa durch kurze Hinweise bei der Terminvereinbarung, durch Aushänge in der Praxis, Hinweise auf der Homepage oder Newsletter. So wissen alle frühzeitig, dass die e-Card künftig auch bei WahlärztInnen vorzuweisen ist.