e-Card Pflicht für Wahlärzte und -ärztinnen: Alles Wissenswerte
Am 1. Jänner 2026 kommt die e-Card Pflicht für WahlärztInnen in Österreich. Was das für Deine Praxis bedeutet, welche Schritte zur Anbindung nötig sind und wie Du Dich optimal auf die Umstellung vorbereitest, erfährst Du hier.

© SVC / Wilke
Seit 1. Jänner 2026 gilt für alle WahlärztInnen in Österreich die Pflicht zur Anbindung an das e-Card-System. PatientInnen müssen jetzt auch im Wahlarztbereich ihre e-Card verwenden können. Für viele Praxen bedeutet das organisatorische und technische Umstellungen, aber auch Vorteile in der Patientenverwaltung. Wir fassen zusammen, was sich geändert hat, welche Schritte für eine erfolgreiche Anbindung an das System notwendig sind.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Seit dem 1.1.2026 ist die Anbindung an das e-Card-System für WahlärztInnen gesetzlich vorgeschrieben.
- Auch die Verwendung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und die Eintragung in den e-Impfpass sind somit verpflichtend.
- Die Beantragung einer e-Card Vertragspartnerschaft erfolgt über die ÖGK, die Einrichtung der Infrastruktur über ausgewählte Telekommunikations-Provider.
- Die Kosten belaufen sich auf ca. 100 bis 150 € pro Monat – abhängig zB von den Modulen, der Anzahl der Kartenlesegeräte und der benötigten Bandbreite.
- Wähle nur die notwendigen Module für Deine Praxis aus, um Kosten zu sparen.
⚠️ Wichtig: Es kann bis zu 12 Wochen dauern, bis die Einrichtung abgeschlossen ist. Beginne daher rechtzeitig mit der Planung, um unnötige Wartezeiten und Unterbrechungen in Deiner Praxis zu vermeiden.
Die e-Card wird für Wahlärzte und -ärztinnen Pflicht. Warum eigentlich?
Vor 2026 war die Nutzung der e-Card im Wahlarztbereich freiwillig. Nun wurde die e-Card-Pflicht auch auf WahlärztInnen ausgeweitet.
Der Hintergrund ist eine einheitliche und transparente Dokumentation der Leistungen im Gesundheitssystem.
Die Einführung der e-Card in Wahlarztpraxen soll mehr Transparenz und eine bessere Integration in das Gesundheitssystem schaffen. Für PatientInnen bedeutet das, dass ihre Daten – etwa Versicherungsstatus und Anspruch auf Leistungen – direkt überprüft werden können. Gleichzeitig soll die Integration von WahlärztInnen in das digitale Gesundheitssystem gestärkt werden, damit PatientInnen ihre Behandlungen besser nachverfolgen können.
Für ÄrztInnen bedeutet das zwar Aufwand, langfristig bringt die e-Card Integration aber auch Vorteile in der Praxisorganisation und Kommunikation mit Krankenkassen. Zudem wird durch die Regelung die Gleichbehandlung zwischen Kassen- und WahlärztInnen gestärkt.
Die Verpflichtung zur e-Card Anbindung betrifft grundsätzlich alle Wahlärzte und -ärztinnen in Österreich. Ausgenommen sind lediglich jene, bei denen der organisatorische oder finanzielle Aufwand als unverhältnismäßig eingestuft wird.
Was muss ich als Wahlarzt bzw. Wahlärztin tun?
Als Wahlarzt oder Wahlärztin bist Du gesetzlich verpflichtet, in der e-Card und ELGA-Infrastruktur zu arbeiten, wenn Du pro Jahr mehr als 300 unterschiedliche PatientInnen behandelst.
Hat Deine Praxis noch keinen e-Card-Anschluss, solltest Du Dich schnellstmöglich um die eine Nutzungsvereinbarung und die Einrichtung kümmern.
Wichtig ist, frühzeitig einen Antrag bei der ÖGK zu stellen, um eine Vertragspartnernummer zu erhalten. Auch die Wahl eines passenden Anbieters für den GIN-Anschluss (Gesundheitsinformationsnetz der Österreichischen Sozialversicherung), die Besorgung der e-Card-Lesegeräte, die Inbetriebnahme passender Module sowie die Schulung des Praxisteams gehören dazu.
Stelle den Antrag möglichst frühzeitig, um Wartezeiten zu vermeiden. So kannst Du PatientInnen ohne Unterbrechung empfangen.

Praxis an das e-Card System anbinden: So geht’s!
Die e-Card-Pflicht klingt zunächst nach großem Aufwand, lässt sich aber mit klaren Schritten gut umsetzen. Wir führen Dich durch den Prozess:
1. Schließe eine e-Card Nutzungsvereinbarung ab
Stelle einen Antrag auf eine e-Card Nutzungsvereinbarung und e-Card Basisausstattung direkt bei der ÖGK. Der Antrag erfolgt einfach online und wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen bearbeitet. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst Du per Post eine 6-stellige Vertragspartnernummer (VPNR) sowie Admin-Karten. Etwas zeitversetzt erhältst Du zu jeder Admin-Karte einen PIN/PUK Brief, den Du unbedingt aufzubewahren solltest.
2. Wähle einen Anbieter für den GIN-Anschluss
Der GIN-Anschluss wird von ausgewählten Telekommunikations-Providern eingerichtet und bereitgestellt.
Den Anbieter kannst Du frei wählen. Ein ausführlicher Vergleich lohnt sich, denn die Anbieter unterscheiden sich in Preis, Funktionsumfang, Services, Vertragslaufzeiten, Support und möglichen Zusatzleistungen (zB Anzahl der e-Card-Lesegeräte).
Folgende Anbieter ermöglichen einen GIN-Anschluss:
- Hutchison Drei Austria GmbH – Drei E-Card-Anschluss.
- Magenta Telekom – Magenta e-Card Lösungen
- A1 Telekom Austria AG – A1 Healthcare Produkte & Lösungen
- INFOTECH EDV-Systeme GmbH – e-Card Service
- Xenox – e-Card AnbindungAnbindung für Ihre Praxis
- WVNET – Ihre e-Card-Anbindung aus dem Waldviertel
Sobald Du Dich entschieden und eine Vertragspartnernummer (VPNR) hast, kannst Du direkt mit dem Anbieter einen Vertrag abschließen und einen GIN-Anschluss für Deine Praxis bestellen. Der Anbieter übernimmt die komplette Einrichtung der Infrastruktur wie Router, Verbindungen und e-Card Lesegeräte.
Der e-Card-Anschluss ist, wie eine normale Internetverbindung, mit laufenden Kosten verbunden. Durchschnittlich belaufen sich diese auf ca. 100 € pro Monat. Je nach Anbieter können zudem Kosten für die Erstinstallation anfallen. Benötigst Du eine höhere Bandbreite oder mehrere e-Card-Lesegeräte, kommen weitere Ausgaben auf Dich zu. Einzelne e-Card Module sind ebenso mit einmaligen und laufenden Kosten verbunden.
⚠️ Wichtig: Hast Du mehrere Praxen bzw. mehrere Standorte, musst Du für jeden Standort einen Vertrag abschließen.
3. Prüfe die Kompatibilität mit Deiner Praxis-Software
Bevor die e-Card in Deiner Ordination eingesetzt werden kann, solltest Du prüfen, ob Deine Praxis-Software mit dem e-Card-System kompatibel ist. Diese Information kannst Du am besten direkt beim Softwareanbieter erfragen.
appointmed ist kompatibel!
Unsere Praxis-Software appointmed erfüllt alle Anforderungen und stellt zusammen mit dem Integrationspartner docsy alle Funktionen bereit, damit Du mit der e-Card und ELGA-Infrastruktur arbeiten kannst. So musst Du Dir keine Sorgen um technische Hürden machen und kannst Dich voll auf Deine PatientInnen konzentrieren.Das klingt super, ich möchte appointmed testen!
4. Wähle Module & Funktionen
Bevor Du die e-Card in Deiner Ordination nutzt, solltest Du die passenden Module und Funktionen auswählen. Neben der Basisfunktion – dem Einlesen der e-Card – kannst bzw. musst Du zusätzliche Module nutzen. Als WahlärztIn hast Du aktuell (Stand Jänner 2026) folgende Funktionen zur Auswahl:
- e-Rezept – elektronische Ausstellung von Rezepten
- ABS – Arzneimittelbewilligungsservice
- ELGA-Nutzung über die e-Card Infrastruktur
- SAS – Sozialversicherungsnummern Abfrage-Service
- DAS – Datenabfrageservice (Ökotool)
- eKOS – elektronisches Kommunikationsservice
- eAUM – elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
- eWP – e-Wahlpartner Diagnose- und Leistungsübermittlungsservice
Für manche Funktionen des e-Card-Systems benötigst Du die Rezepturbefugnis der Krankenkasse, welche separat für jede Kasse angefordert werden muss. Sollte das für Dich relevant sein, wende Dich zunächst an die Ärztekammer für aktuelle Infos in Deinem Bundesland und anschließend an die einzelnen Krankenkassen.
⚠️ Wichtig: Für jedes Modul fallen Kosten an. Überlege Dir also, welche Module bzw. Funktionen Du wirklich in Deiner Ordination benötigst. Möglicherweise ist zB der e-Impfpass für Deine Arbeit gar nicht notwendig.
5. Schule Dein Praxis-Team und informiere PatientInnen
Damit alles glatt läuft, sollte auch Dein Praxis-Team rechtzeitig in die Technik sowie die Abläufe eingeschult werden. So können Fragen oder Unsicherheiten direkt vermieden werden.
Gleichzeitig sollten auch PatientInnen über die neue Regelung informiert werden – etwa durch kurze Hinweise bei der Terminvereinbarung, durch Aushänge in der Praxis, Hinweise auf der Homepage oder Newsletter. So wissen alle, dass die e-Card auch bei WahlärztInnen vorzuweisen ist.
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